Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeiner Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge der prima-werbeartikel.de* Aschaffenburg mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 BGB, deren Gegenstand eine Lieferung oder sonstige Leistung auch unter Einschluss von Werkverträgen ist.
(2) prima-werbeartikel.de erbringt alle Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, gleichgültig welcher Vertragsart das Geschäft jeweils zuzuordnen ist (etwa Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Mietvertrag). Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen worden ist.
(3) prima-werbeartikel.de widerspricht allen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde unter Bezugnahme auf seine AGB bestellt oder bestätigt und prima-werbeartikel.de dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Gegenüber individuellen Vereinbarungen der Parteien oder besonderen Regelungen in den Vertragsurkunden des jeweiligen Einzelgeschäfts treten die Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen zurück.
2. Angebote-, Bindungswirkung/Annahme
(1) Die Angebote von prima-werbeartikel.de sind vorbehaltlich einer nachfolgenden vertraglichen Regelung unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde und unterliegen in jedem Falle dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. prima-werbeartikel.de kann dieses Angebot nach Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3. Lieferkonditionen
(1) Gewichts-, Maßangaben und technische Angaben in Zeichnungen, Prospekten, Abbildungen und sonstigen Unterlagen sowie betriebswirtschaftliche Berechnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ungefähre Angaben und unverbindlich. Sie sind insbesondere keine zugesicherten Beschaffenheitsangaben oder Garantien.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck gemäß der Produktbeschreibung des individuellen Einzelvertrages. Andere oder weitergehende Eigenschaften/Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck sind nur dann vereinbart, wenn sie von prima-werbeartikel.de ausdrücklich bestätigt worden sind.
(3) prima-werbeartikel.de erbringt seine Lieferungen und Leistungen „ab Werk“ (= „Ex Works“, Incoterms Revision 2000) ohne Versicherung, Verpackung und Transport etc..
4. Preise-, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich ex Works und erhöhen sich um die von prima-werbeartikel.de zu entrichtende Umsatzsteuer.
(2) Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
(3) Fälligkeit:
a) Die Vergütungsansprüche von prima-werbeartikel.de aus Liefergeschäften sind sofort ohne Abzug fällig.
b) Ist Werkvertragsrecht anwendbar tritt für die Fälligkeit an die Stelle des in lit. a) genannten Zeitpunktes die Abnahme der Leistungen von prima-werbeartikel.de oder der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Leistungen in Benutzung nimmt; maßgebend ist jeweils das früher eintretende Ereignis.
(4) Die Folgen des Verzugs richten sich nach allgemeinem Recht (§ 288 BGB) mit der Maßgabe, dass bei Verzug des Kunden sämtliche gegen ihn bestehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig werden.
(5) Der Kunde kann nur dann aufrechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn und soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Kunde trägt die Wechsel- und Scheckkosten unter Einschluss der Diskontspesen.
(7) Ist prima-werbeartikel.de zur Vorleistung verpflichtet, gelten die Voraussetzungen des § 321 BGB schon dann als eingetreten, wenn der Kunde einen Wechsel oder Scheck nicht eingelöst hat, es sei denn, Kunde hätte das nicht zu vertreten. Im Falle der Gefährdung der Zahlungsforderungen von werbeartikeldiscounter.de wegen einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden sind sämtliche Forderungen sofort fällig.
(8) Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die Anlieferung druckfähiger Vorlagen.
(9) Wir behalten uns vor, unzureichende Druckvorlagen kostenpflichtig nachzuarbeiten.
(10) Es erfolgt eine preisliche Berücksichtigung für Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel bis zu 10 % der Gesamtmenge und sind kein Reklamationsgrund für die Gesamtmenge.
(11) Wenn sich im Laufe der Job-Abwicklung nach einem Andruckmuster das Layout auf Wunsch des Kunden ändert, fallen erneut Kosten an, die der Kunde zu tragen hat.
5. Lieferzeit Lieferung, Eigentumsübergang
(1) Die Fälligkeit der Lieferpflicht von prima-werbeartikel.de setzt die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen und die Einhaltung der Pflichten des Kunden voraus. Sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, ist die von prima-werbeartikel.de angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.
(2) Als Liefertermin gilt die Versendung oder der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft des Liefergegenstands „ex Works“.
(3) Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mangelfreiheit zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Werktagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich prima-werbeartikel.de mitzuteilen.
(5) Auf Wunsch des Kunden übernimmt prima-werbeartikel.de nach schriftlicher Zustimmungserklärung die Lieferung für den Kunden als Serviceleistung. Alle daraus anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig. Ansprüche des Kunden an werbeartikeldiscounter.de wegen fehlerhafter oder unvollständiger Lieferungen hat der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands geltend zu machen und entsprechend zu dokumentieren. Rücksendung von Ware hat die Zustimmung von prima-werbeartikel.de insbesondere auch zu den Modalitäten der Rücklieferung zur Voraussetzung.
(6) Kann ein Teil des Liefergegenstands ohne Verschulden der prima-werbeartikel.de nicht geliefert werden, ist prima-werbeartikel.de berechtigt, den Liefergegenstand einzulagern. Bei Einlagerung des Liefergegenstandes, auch bei Einlagerung in Produktionsstätten von prima-werbeartikel.de, gilt folgendes als vereinbart:
(a) alle Gefahren bezüglich Verlust oder Beschädigung gehen auf den Kunden über,
(b) alle Beträge, die sonst bei Lieferung fällig sind, werden bei Vorlage der Rechnung und des Nachweises des Lagerungsgrundes zur Zahlung fällig,
(c) alle Kosten, die prima-werbeartikel.de anfallen, wie z.B. für die Vorbereitung und für die Lagerung, Bearbeitung, Überprüfung, Erhaltung, Versicherung, und alle Steuern gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig, und
(d) wenn es die Umstände erlauben und nach Bezahlung aller fälligen Beträge, führt werbeartikeldiscounter.de die Lieferung des Liefergegenstandes an den ursprünglich vereinbarten Lieferort durch.
(7) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch prima-werbeartikel.de zu vertretender Umstände wie etwa Arbeitskämpfe und deren Folgen führen nicht zum Verzug von prima-werbeartikel.de. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate, sind beide Parteien nach Ablauf einer dem jeweils anderen Teil gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
(8) Im Falle des Lieferverzugs von prima-werbeartikel.de kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zur Leistung oder zur Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Annahme der Leistung/en nach dem Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages ist nach fruchtlosem Ablauf der Frist ausgeschlossen. Ist werbeartikeldiscounter.de nur mit einem Teil der Leistung in Verzug, ist der Rücktritt nur wegen dieses Teils zulässig, es sei denn, der Kunde hätte an dem bereits gelieferten Teil objektiv kein Interesse.
(11) Die Regelungen des Absatzes (8) gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. In diesem Fall ist die Haftung von prima-werbeartikel.de auf dem vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(12) Kommt Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Kunde sonstige Mitwirkungspflichten, kann prima-werbeartikel.de Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
(13) Wird die Lieferzeit auf Wunsch von Kunde verlängert, kann prima-werbeartikel.de Kunden mit den dadurch verursachten Kosten belasten.
(14) prima-werbeartikel.de ist zu Teilleistungen berechtigt.
6. Gefahrübergang
(1) Der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung/en oder des Liefergegenstands bestimmt sich nach den Regelungen der Handelsklausel „ex Works“. Übernimmt prima-werbeartikel.de den Transport des Liefergegenstands bis zum Bestimmungsort, trägt der Kunde ungeachtet eines evtl. Eigentumsüberganges das Verlustrisiko für den Liefergegenstand bis zur Anlieferung am Bestimmungsort.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über.
(3) Auf ausdrücklichen Wunsch wird prima-werbeartikel.de auf Kosten des Kunden für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen.
7. Gewährleistung für Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Ist die Leistung mangelhaft, beschränkt sich die Mängelgewährleistungshaftung von prima-werbeartikel.de zunächst auf den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung, den prima-werbeartikel.de nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllen kann.
(2) Ist prima-werbeartikel.de zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die prima-werbeartikel.de zu vertreten hat, und/oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen.
(3) Alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängel, insb. auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei gesetzlicher Produkthaftung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
(5) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
(6) Keinesfalls haftet prima-werbeartikel.de für Vermögensschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie etwa für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden von Kunden.
(7) Der Ausschluss oder die Beschränkung von Haftungsansprüchen wirkt auch zugunsten derjenigen Personen, die für prima-werbeartikel.de tätig geworden sind, insbesondere aber nicht abschließend also für Organvertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
(8) Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht von prima-werbeartikel.de sind Mängel oder Schäden an der Lieferung, die zurückzuführen sind auf:
I) natürliche Abnutzung und Verschleiß von Teilen, deren normale Lebensdauer kürzer ist als die Gewährleistungsfrist,
II) unsachgemäßen Zusammenbau oder Instandhaltung, fahrlässiges Verhalten oder andere unsachgemäße Behandlung durch den Kunden,
a) Das Recht des Kunden auf Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hängt des Weiteren ab von:
I) der sachgemäßen Lagerung, Installation, Bedienung und Instandhaltung/Reparatur der Lieferung durch den Kunden und autorisierten Dritten gemäß der von prima-werbeartikel.de und/oder seiner Subunternehmer oder Lieferanten bereitgestellten Bedienungsanleitungen einschließlich entsprechender Überarbeitungen, je nach Anwendbarkeit (einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gewährleistungspflicht bei längerfristiger Einlagerung)
II) der vollständigen Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen gegenüber prima-werbeartikel.de, insbesondere aller Zahlungsverpflichtungen; und
(9) Beim Kauf gebrauchter Gegenstände ist jeglicher Anspruch von Kunden auf Gewährleistung
ausgeschlossen.
(10) Für die Ansprüche von Kunden gelten die §§ 377 ff. HGB.
(11) In Abweichung von der gesetzlichen Regelung verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden in einem Jahr ab Übergang der Gefahr.
(12) Kunde wird Leistungen, die prima-werbeartikel.de aufgrund einer Mängelrüge erbracht hat, nach deren Listenpreisen vergüten, wenn sich herausstellt, dass die Mängeleinrede ungerechtfertigt war.
8. Haftung aus sonstigen Gründen/Freizeichnungen
(1) Schadensersatzansprüche von Kunde, die in diesen Lieferbedingungen nicht an anderer Stelle geregelt worden sind, sind – vorbehaltlich der weiteren Anspruchsvoraussetzungen – nur gegeben, wenn den gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von prima-werbeartikel.de Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Die Regelung des vorherigen Absatzes gilt nicht, soweit eine wesentliche Pflicht verletzt worden ist, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt, und durch die Haftungsbeschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre. Jedoch ist dann die Ersatzpflicht von prima-werbeartikel.de auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, prima-werbeartikel.de hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(3) Die Haftung von prima-werbeartikel.de aus Produkthaftung sowie aus Garantieversprechen bleibt unberührt. Weiter gelten die Haltungsbeschränkungen nicht bei prima-werbeartikel.de zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
(4) Der Ausschluss oder die Beschränkung von Haftungsansprüchen wirkt auch zugunsten derjenigen Personen, die für prima-werbeartikel.de tätig geworden sind, insbesondere aber nicht abschließend also für Organvertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
(5) prima-werbeartikel.de übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die dem Kunden kostenfrei zur Probe überlassen wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) prima-werbeartikel.de behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, besonders bei Zahlungsverzug, kann werbeartikeldiscounter.de die gelieferte Sache zurücknehmen. Nach der Rücknahme ist prima-werbeartikel.de zur freihändigen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
(3) Kunde hat den Liefergegenstand, solange Eigentumsvorbehalt besteht, pfleglich zu behandeln, insbesondere hat er ihn gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Kunde tritt prima-werbeartikel.de bereits jetzt die Versicherungsforderung ab.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und prima-werbeartikel.de unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(5) Kunde darf den Liefergegenstand im ordentlichen, für ihn typischen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt prima-werbeartikel.de bereits jetzt alle Forderungen daraus ab, gleichgültig, ob er befugt oder unbefugt handelte, bleibt jedoch zu Einziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. prima-werbeartikel.de kann die Forderungen auch selbst einziehen, wird das jedoch nicht tun, solange der Kunde seinen Verpflichtungen zur Abführung der erzielten Erlöse nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und auch sonst keine Bedenken gegen seine Zahlungsfähigkeit bestehen. Kunde hat die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und sobald prima-werbeartikel.de zum Einzug der Forderungen berechtigt ist, dem/den Dritten die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Besteht zwischen Kunden und den Dritten ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo oder Saldoüberschuss bis zur Höhe der an prima-werbeartikel.de abgetretenen Veräußerungsforderung.
(6) Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindungen der gelieferten Sache durch Kunden wird stets für prima-werbeartikel.de vorgenommen. Wird die gelieferte Sache mit anderen, nicht prima-werbeartikel.de gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet oder verbunden, erwirbt prima-werbeartikel.de das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache für den Wert der übrigen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindungen. Für die hierdurch neu entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen, jedoch ist der Übergang der Forderungen aus der Weiterveräußerung auf den Satz 2 bestimmten Anteil beschränkt.
(7) prima-werbeartikel.de wird nach Wahl auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der Wert die Ansprüche um mehr als 30 Prozent übersteigt.
10. Besondere Bestimmungen für Verbraucher, Widerrufsbelehrung
(1) Ein Kunde der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware an den Verkäufer zurückgeben oder das Rückgabeverlangen in Textform (Email, Brief usw.) anzeigen (Adresse siehe unten). Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rückgabeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: prima-werbeartikel.de – Am Funkhaus 1 – 63743 Aschaffenburg
(2) Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung ab einem Warenwert von € 40.-.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (also z.B. Artikel mit Werbeanbringung).
(4) Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
11. Vertraulichkeit/Urheberrecht Software
An Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer oder sonstiger unkörperlicher Form – behält sich prima-werbeartikel.de die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von prima-werbeartikel.de nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
12. Freistellungsanspruch
Für die Auftragsabwicklung versichert Kunde, dass er über die erforderlichen gewerblichen Schutzrechte verfügt, insbesondere, aber nicht ausschließlich Urheberrecht, Markenrecht und sonstige Schutzrechte. Soweit Unternehmen von einem Berechtigten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich Kunde Unternehmen von allen hieraus entstehenden Verpflichtungen und Kosten freizustellen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem materiellem Zivilrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNICITRAL/CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aschaffenburg. prima-werbeartikel.de ist jedoch berechtigt, Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist Aschaffenburg.
* prima-werbeartikel.de ist eine Abteilung der Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG
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